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   VGH Bayern, 29.05.1998 - 1 B 93.3369   

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VGH Bayern, 29.05.1998 - 1 B 93.3369 (https://dejure.org/1998,11064)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.1998 - 1 B 93.3369 (https://dejure.org/1998,11064)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 1 B 93.3369 (https://dejure.org/1998,11064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 232
  • NZM 1999, 772 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 22.23

    Wiederholte Verweigerung eines Befehls, sich gegen den COVID-19-Erreger impfen zu

    Da bei gerichtlichen Überprüfungen von Maßnahmen nach § 22 Satz 1 SG für eingehende Beweiserhebungen oder eine erschöpfende Aufklärung kein Raum ist (vgl. BVerwG, vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 - NVwZ-RR 1999, 232), beschränkt sich die Prüfung des Sachverhalts auf die Frage, ob anhand des bisherigen Ermittlungsergebnisses unter Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel und von Rückschlüssen, die durch die allgemeine Lebenserfahrung gerechtfertigt sind, zumindest der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht (vgl. zu § 126 WDO: BVerwG, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2, 20 - juris Rn. 33 m. w. N.).
  • VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05

    Kein Baustopp für Paragon-Arena in Paderborn - Nutzung bleibt allerdings vorerst

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 14 C 5/98 -, BRS 60 Nr. 83; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.05.1998 - 1 B 93.3369 , NVwZ-RR 1999, 232.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 06.08.2002 - 10 B 939/02 -, BRS 65 Nr. 164; vom 17.03.1997 - 11 B 152/97 - und vom 16.02.1996 - 10 B 248/96 -, BRS 58 Nr. 97; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.05.1998 - 1 B 93.3369 , NVwZ-RR 1999, 232.

  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 1 CE 17.694

    Entfallen des Anordnungsgrundes im Eilverfahren nach Hauptsacheerledigung

    Rechtsgrundlage des Betriebs des "Kiosks" auf dem Badegelände sind Baugenehmigungen aus den 1990er Jahren sowie der Widerspruchsbescheid aus dem Jahr 1992, die seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1998 - 1 B 93.3369 - (BayVBl 1998, 753) bestandskräftig sind.

    Die Frage, welchen Umfang die Baugenehmigungen aus den 1990er Jahren sowie der Widerspruchsbescheid aus dem Jahr 1992, die seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1998 - 1 B 93.3369 - (BayVBl 1998, 753) bestandskräftig sind, haben, ist gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren zu prüfen.

  • VG München, 16.03.2017 - M 11 E 17.527

    Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Winterbar

    Als Ausnahmen sind lediglich an maximal 5 Tagen im Jahr (von April bis Oktober) Veranstaltungen erlaubt, die über 22.00 Uhr hinaus stattfinden dürfen (vgl. die Zusammenstellung der entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Auflagen auf S. 4 unten / 5 oben des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs v. 29.5.1998 - 1 B 93.3369 - juris Rn. 9 ff.).

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt auf S. 13 seiner Entscheidung vom 29. Mai 1998 (1 B 93.3369) fest, dass der Betrieb sich zu einem Gaststättenbetrieb mit Musik bis in die Abendstunden entwickelt hat, der zum eigentlichen Badebetrieb - wenn überhaupt - nur noch in einem sehr lockeren Zusammenhang steht.

  • VG Ansbach, 14.12.2022 - AN 17 K 21.01375

    Drittanfechtungsklage gegen privaten Gesellschaftsraum außerhalb des Wohnhauses,

    Zwar können die technischen Regelwerke unter Umständen auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs geeignete Orientierungshilfen darstellen (vgl. BayVGH, U.v. 19.3.1997 - 22 B 96.951 - juris Rn. 21; B.v. 29.5.1998 - 1 B 93.3369 - juris Rn. 81 f.; BVerwG 21.10,2020 - 4 B 4/20 Rn. 5), für Wohngeräusche liegt die Heranziehung der Freizeitlärm-Richtlinie, die anders als die TA Lärm auch innerhalb der Tagzeit besser geschützte Ruhezeiten von 6 bis 8 Uhr und von 20 bis 22 Uhr vorsieht (s. 3.4 und 4.1 der Freizeitlärm-Richtlinie), jedoch näher.
  • VG Regensburg, 27.07.2000 - RN 7 K 96.1167

    Verfahrensfehler bei einer Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Dieser Auffassung haben sich im Hinblick auf die Anwendung der 18. BlmSchV eine Vielzahl von Gerichten bei ähnlichen Anlagen angeschlossen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.1999 - 8 S 2396/99 - Anwendbarkeit der 18. BlmSchV bei einer Mehrzweckhalle, BayVGH, Urt. v. 29.05.1998 - 1 B 93.3369 - Anwendbarkeit der 18. BlmSchV auf Sommerfest mit Musik auf einem Badegelände am Seeufer; BayVGH, Urt. v. 14.10.1997 - 20 B 97.1287 - Flugfeld zum Aufstieg von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren; keine unmittelbare Anwendung der 18. BlmSchV, aber deren Richtwerte wie auch die Richtwerte anderer Regelwerke können zur Beurteilung der Anlage als Anhaltspunkte herangezogen werden).
  • VGH Bayern, 09.06.2016 - 1 AS 16.812

    Verschieben der Nachtzeit einer Freiluftgaststätte

    Rechtsgrundlage des Betriebs des "Kiosks" auf dem Badegelände sind Baugenehmigungen aus den 1990er Jahren sowie der Widerspruchsbescheid aus dem Jahr 1992, die seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1998 - 1 B 93.3369 - (BayVBl 1998, 753) bestandskräftig sind.
  • VGH Bayern, 09.06.2016 - 1 AS 16.984

    Verschiebung der Nachtzeit für eine Freiluftgaststätte

    Rechtsgrundlage des Betriebs des "Kiosks" auf dem Badegelände sind Baugenehmigungen aus den 1990er Jahren sowie der Widerspruchsbescheid aus dem Jahr 1992, die seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1998 - 1 B 93.3369 - (BayVBl 1998, 753) bestandskräftig sind.
  • VG Oldenburg, 20.01.2005 - 4 B 4787/04

    Abstand; Baugenehmigung; Bebauungsplan; benachbartes Baugebiet; Bestimmtheit;

    Allerdings ist fraglich, ob bei dem von der Antragsgegnerin nunmehr festgesetzten Wert von 50 dB(A) überhaupt noch von einem "Mittelwert" der Richtwerte der benachbarten Baugebiete gesprochen werden kann (vgl. zur Bildung eines Mittelwertes: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 1998 - 1 B 93.3369 -, NVwZ-RR 1999, 232 ff.; BVerwG, Beschluss v. 28. September 1993 - 4 B 151/93 -, NVwZ-RR 1994, 139 f. m.w.N.; grundsätzlich kritisch zur Relativierung der "Richt"-Werte der 18. BImSchV: Uechtritz, Zur baurechtlichen Bedeutung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) besonders in Gemengelagen, NVwZ 2000, 1006 (1007 f.) m.w.N.).
  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 7 K 09.1600

    Immissionsschutzrechtliche Nachbarklage; Errichtung und Betrieb einer

    Allenfalls über das partiell drittschützende Gebot der Rücksichtnahme - in Fallkonstellationen wie der vorliegenden in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB ("schädliche Umwelteinwirkungen") gesetzlich verankert - kann sich im Einzelfall Nachbarschutz ergeben (BVerwG, Urt. v. 28.10.1993, Az. 4 C 5.93, BauR 1994, 354 [355]; BayVGH, Beschl. v. 29.5.1998, Az. 1 B 93.3369, NVwZ-RR 1999, 232, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Regensburg, 17.06.2010 - RN 7 K 09.1442

    Bei einer Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

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